Betreff Auftrag an die Beiständin -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. A._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm.2013, ist der Sohn der unverheirateten und getrennt lebenden Eltern B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und C._____ (nachfolgend: Vater). Der Betroffene lebt bei der Mutter. 2. 2.1. Mit Entscheid vom 8. September 2023 (KEMN.2023.543) errichtete das Familiengericht Lenzburg (neben einer weiteren Kindesschutzmassnahme) für den Betroffenen eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB.