Drittens ist auch fraglich, ob eine Untersuchung zu diesem Zweck angesichts des Streitgegenstands verhältnismässig wäre. Wie die Sozialen Dienste Q._____ in ihrer Stellungnahme vom 6. März 2025 ausführen, erhält die Betroffene im Seniorenzentrum B._____ eine umfassende Betreuung, weshalb es sich nicht um ein besonders schwierig zu führendes oder aufwändiges Mandat handeln dürfte. Geeignet wäre wahrscheinlich auch eine private Beistandsperson (vgl. dazu Empfehlungen der KOKES zur geeigneten Beistandsperson vom 29. November 2024, insb. Ziff. 8.2) und/oder eine Person, welche bereits eine Beistandschaft für eine andere Person im Seniorenzentrum B._____ führt.