3.5. Soweit das Familiengericht Zofingen vorbringt, es sei von Amtes wegen eine ärztliche Beurteilung betreffend die Urteilsfähigkeit der Betroffenen zur eigenständigen Begründung des Wohnsitzes einzuholen, kann dem aus verschiedenen Gründen nicht gefolgt werden. Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit ist erstens eine juristische, keine medizinische Frage. Zweitens stellt sich die Frage nicht für den aktuellen Zeitpunkt, sondern jenem beim Eintritt in das Seniorenzentrum B._____, weshalb eine aktuelle Untersuchung nur beschränkten Beweiswert hätte. Drittens ist auch fraglich, ob eine Untersuchung zu diesem Zweck angesichts des Streitgegenstands verhältnismässig wäre.