_ vom 6. März 2025, wonach sie mitteilen kann, ob sie etwas essen oder trinken oder an Aktivitäten teilnehmen möchte). Konkrete Umstände, welche naheliegen würden, dass die Betroffene die Bedeutung des Umzugs in das Seniorenzentrum B._____ nicht mehr mindestens in den Grundzügen hätte erfassen und darüber nicht mehr selbständig hätte entscheiden können, sind angesichts der hier anzuwendenden geringen Anforderungen an die Urteilsfähigkeit nicht ersichtlich. Gemäss dem Bericht des Beistands vom 12. Mai 2025 hat sich die Betroffene (nach Rückmeldung ihres Sohnes) im Seniorenzentrum B._____ nach kurzer Zeit gut eingelebt und ein weiterer Umzug ist nicht vorgesehen.