Aus den Akten ergeben sich keine Hinweise, dass sich bei der Betroffenen (momentan oder im massgeblichen Zeitpunkt des Umzugs) bereits eine schwere Demenz entwickelt hätte. Gemäss dem Bericht des Beistands vom 12. Mai 2025 (Beilage zum Schreiben des Familiengerichts Zofingen vom 29. Mai 2025, Akten KEZW.2025.2) kann sie gewisse Entscheidungen in ihrem Leben noch selbst fällen und auch Bedürfnisse äussern. Auch habe sie vor dem Umzug die Leitung des Seniorenzentrums kennenlernen können. Die in der Stellungname des Familiengerichts Zofingen geäusserte Vermutung, dass die Betroffene in die Suche des neuen Pflegeheims nicht einbezogen worden sei, trifft somit nicht zu.