Aufgrund der Relativität der Urteilsfähigkeit ist im Einzelfall zu bestimmen, ob eine demente Person bezüglich eines konkreten Geschäfts zu einem bestimmten Zeitpunkt noch urteilsfähig ist. Als Grundsatz kann bei einer leichten Demenz Urteilsfähigkeit aber bejaht und bei einer schweren Demenz Urteilsfähigkeit verneint werden (BLATT- NER, a.a.O., S. 1288 f. m.w.N.).