Bei einer schweren Demenz ist die betroffene Person in fast allen täglichen Aktivitäten auf Unterstützung angewiesen. Sie erkennt ihre Angehörigen meist nicht mehr und kann nur noch minimal kommunizieren (BLATTNER, a.a.O., S. 1287 und 1289 m.w.N.). Die gesundheitliche Einschränkung durch eine Demenz führt nicht automatisch zu Urteilsunfähigkeit. Je nach Schweregrad der Demenz sind die Auswirkungen auf die intellektuellen Fähigkeiten stärker oder schwächer. Aufgrund der Relativität der Urteilsfähigkeit ist im Einzelfall zu bestimmen, ob eine demente Person bezüglich eines konkreten Geschäfts zu einem bestimmten Zeitpunkt noch urteilsfähig ist.