motorische Fähigkeiten) zu kognitiven Störungen. Diese führen zu Beeinträchtigungen in den täglichen Aktivitäten und zu Verhaltensstörungen (BLATTNER, Demenz im Erbrecht, AJP 12/2022, S. 1286 m.w.N.). Bei einer leichten Demenz kann sich die betroffene Person noch adaptieren, weshalb die Erhaltung der Selbständigkeit im Vordergrund steht. Bei einer mittelschweren Demenz benötigt die betroffene Person bereits mehr Unterstützung und kann ihren Alltag nicht mehr vollumfänglich allein meistern. Bei einer schweren Demenz ist die betroffene Person in fast allen täglichen Aktivitäten auf Unterstützung angewiesen.