Demgegenüber führt das Bezirksgericht Zofingen aus, die Betroffene habe mehrfach das Pflegeheim gewechselt und sei gar aus jenem in R._____ entwichen, woraufhin sie in die Klinik C._____ habe eingewiesen werden müssen. In der Folge sei die Betroffene in einer geschlossenen Abteilung des Pflegezentrums D._____ untergebracht worden, aus welcher sie ebenfalls entwichen sei. Die Institution habe daher den Aufenthalt per 30. November 2024 gekündigt. In der Folge habe der Beistand – soweit ersichtlich ohne die Betroffene miteinzubeziehen – wiederum ein neues Pflegeheim für die Betroffene gesucht, wobei anzunehmen sei, dass auch dieser Aufenthalt geschlossen sein werde.