2. Nach Aufenthalt in verschiedenen Pflegeheimen trat die Betroffene am tt. November 2024 in das Seniorenzentrum B._____ in Q._____ ein, in welchem sie sich seither aufhält. Umstritten im vorliegenden Verfahren ist, ob die Betroffene mit dem Eintritt in das Seniorenzentrum B._____ in Q._____ einen neuen Wohnsitz begründet hat und damit das Familiengericht Zofingen als für Q._____ örtlich zuständige Erwachsenenschutzbehörde die für sie bestehende Massnahme zu übernehmen hat.