Betreff Klärung der Zuständigkeit -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Mit dem Entscheid KEMN.2022.950 vom 3. April 2023 errichtete das Familiengericht Aarau für A._____ (nachfolgend: Betroffene), geboren am tt.mm.1954, eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB. Zum Aufgabenbereich der Beistandsperson gehört unter anderem, stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und die Betroffene in allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen zu vertreten (inkl. Abschluss von Betreuungsverträgen).