Die persönliche, gesundheitliche und soziale Entwicklung der Betroffenen zu überwachen; b) Aufgleisen einer Besuchsbegleitung für die Kontakte der Kindsmutter jede zweite Woche (inkl. Sicherstellen der Finanzierung); c) die Eltern bei der Umsetzung des Besuchsrechts und in Bezug auf ihre Elternschaft zu beraten und die Interessen der Betroffenen zu vertreten; d) Kontrolle der wöchentlich erbrachten Abstinenznachweise der Kindsmutter sowie Intervention im Falle eines Rückfalls, sofern notwendig durch eine delegierte Person; e) den involvierten Fachpersonen als Ansprechperson zur Verfügung zu