Jedes zweite Wochenende von Freitagabend 17.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr; jeden Mittwochnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr; in Jahren mit gerader Jahreszahl: 1. und 2. Januar; Pfingstsamstag bis Pfingstmontag; 24., 30. Und 31. Dezember; in Jahren mit ungerader Jahreszahl: Karfreitag bis Ostermontag; 4. Juni (Geburtstag); 25. und 26. Dezember Die Besuche haben jeweils in Begleitung einer geeigneten, von der Beistandsperson zu bestimmenden, Drittperson/Fachperson zu erfolgen.