3.7. 3.7.1. Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, dass die Betroffenen ihre Nähe wünschten und sie vermissten. Sie seien von der Vorinstanz nicht angehört worden. Sie würden vom schulpsychologischen Dienst betreut, ohne dass die Vorinstanz dazu einen Bericht eingeholt hätte (Beschwerde Ziff. II, 3d).