Aufgleisen einer Besuchsbegleitung für die Kontakte der Kindsmutter einmal pro Monat (inkl. Sicherstellen der Finanzierung); h) die Eltern bei der Umsetzung des Besuchsrechts und in Bezug auf ihre Elternschaft zu beraten und die Interessen der Betroffenen zu vertreten; i) Kontrolle der wöchentlich erbrachten Abstinenznachweise der Kindsmutter sowie Intervention im Falle eines Rückfalls, sofern notwendig durch eine delegierte Person; j) den involvierten Fachpersonen als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. […]"