f) Die persönliche, gesundheitliche und soziale Entwicklung der Betroffenen zu überwachen; g) Aufgleisen einer Besuchsbegleitung für die Kontakte der Kindsmutter einmal pro Monat (inkl. Sicherstellen der Finanzierung); h) die Eltern bei der Umsetzung des Besuchsrechts und in Bezug auf ihre Elternschaft zu beraten und die Interessen der Betroffenen zu vertreten;