Die Besuche haben jeweils in Begleitung einer geeigneten, von der Beistandsperson zu bestimmenden, Drittperson/Fachperson zu erfolgen. Zudem ist Gesuchsgegnerin berechtigt, jährlich 4 Wochen Ferien mit den Söhnen zu verbringen. 2. -4- An der mit Entscheid vom 28. Mai 2024 erteilten Weisung an die Kindsmutter wird weiterhin festgehalten. Es wird daran erinnert, dass die Kindsmutter dem Familiengericht eine Bestätigung der wahrgenommenen Sitzungen per 31. Dezember 2024 und per 30. Juni 2025 einzureichen hat.