2. 2.1. Mit Eingabe vom 31. Juli 2024 an das Familiengericht Zurzach beantragte der Beistand der Betroffenen die Sistierung des Besuchsrechts (act. 2 f. in KEKV.2024.44). 2.2. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2024 beantragte der Vater (act. 12 ff. in KEMN.2024.461): "- Es sei das Besuchsrecht der Kindsmutter zu B._____ und C._____ per sofort zu sistieren, bis die Kindsmutter den Nachweis einer erfolgreichen und nachhaltigen Suchtbehandlung erbringen kann. - Die Kindsmutter sei die Weisung zu erteilen, sich in eine stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung zu begeben.