Der seit 30. Juni 2025 neu eingesetzte Kindsvertreter, Rechtsanwalt Andreas Fischer, hat sich im weiteren Verlauf nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt, weshalb ihm nur ein moderater, pauschal mit Fr. 100.00 zu entschädigender Aufwand entstanden ist. - 13 - Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz beschliesst: Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.