3.8. Mit Eingabe vom 29. Juli 2025 nahm der Vater zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. Juni 2025 Stellung. 3.9. Mit Schreiben vom 19. August 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme ein. 3.10. Mit Eingabe vom 29. August 2025 verzichtete der Vater unter Hinweis auf seine bisherigen Eingaben auf eine Stellungnahme zum Schreiben der Beschwerdeführerin vom 19. August 2025. -6- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: