12. Antrag für unentgeltliche Rechtspflege erster Instanz 13. Antrag für unentgeltlichen Rechtsbeistand erster Instanz 14. Antrag für unentgeltliche Rechtspflege zweiter Instanz 15. Antrag für unentgeltlichen Rechtsbeistand zweiter Instanz" 3.2. Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 verzichtete die Vorinstanz auf eine Vernehmlassung. 3.3. Die Kindsvertreterin reichte mit Eingabe vom 22. Mai 2025 eine Stellungnahme ein und erachtete den Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid des Familiengerichts -5-