5.2. Die übrigen Anträge der Mutter werden, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen. 6. Der Antrag der Kindsvertreterin auf Begutachtung der Familiensituation wird in separatem Verfahren behandelt. 7. Die Kostennote der Kindsvertreterin, Ladina Solèr, wird im Umfang von Fr. 10'115.15 (inkl. MwST Fr. 757.95) genehmigt. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der Kindsvertreterin, Ladina Solér, Fr. 10'115.15 zu überweisen. 8. Die Gerichtskosten bestehen aus den Kosten für die Kindsvertretung in Höhe von Fr. 10'115.15 und gehen zu Lasten der Staatskasse.