1. 1.1. B._____ (nachfolgend: Betroffene), geboren am tt.mm.2021, ist die Tochter der unverheirateten und getrennt lebenden Eltern A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sowie C._____ (nachfolgend: Vater). Die Betroffene steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der Obhut der Beschwerdeführerin. 2. Das Familiengericht Rheinfelden erkannte mit Entscheid vom 15. Januar 2025 im Dispositiv: " 1. 1.1. Dem Vater wird ab sofort ein unbegleitetes Besuchsrecht von 3 Stunden am Ort seiner Wahl zugesprochen, jeweils am Mittwoch und sowie jeden zweiten Samstag oder Sonntag.