Möglichkeit eingeräumt wurde, zur vorgeschlagenen Beistandsperson Stellung zu nehmen, sowie auch die beiden Dispositiventscheide vom 11. März 2025 nicht zugestellt. Aus den Akten ergibt sich, dass das Familiengericht Brugg vom Familiengericht Aarau nicht über das bestehende Vertretungsverhältnis des Beschwerdeführers informiert worden war. Die begründeten Entscheide vom 11. März 2025 wurden sodann, nachdem der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 20. März 2025 ein Begründungsbegehren gestellt hatte, ordnungsgemäss dem Rechtsvertreter zugestellt.