Zudem seien B._____ und C._____ erst kürzlich im Kinderheim platziert worden, weshalb diese Platzierungen nicht als dauerhaft und stabil angesehen werden können. Es sei im Sinne aller vier Kinder, wenn das Familiengericht Aarau als vertraute Stelle zur Führung der Massnahmen zuständig bleibe und die Fäden in der Hand behalte. Durch einen Verbleib beim Familiengericht Aarau werde sichergestellt, dass alle Schutzmassnahmen konsistent und in enger Abstimmung aufeinander geführt würden. Das Interesse der Kinder an Stabilität und Einheitlichkeit überwiege das formale Kriterium des Aufenthaltsortes.