Rechtsvertreter des Beschwerdeführers über die Übertragungsverfahren nicht informiert. 3.3. Der Präsident des Familiengerichts Brugg verzichtete mit Schreiben vom 26. Mai 2025 auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Entscheide. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: