und es wurde ihr Aufgabenbereich festgelegt (Ziff. 5); sie wurde u.a. mit der "Organisation und Überwachung des Besuchsrechts" beauftragt (lit. g). Die Entscheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. -3- 2. 2.1. Mit Eingabe vom 3. Februar 2025 ersuchte das Präsidium des Familiengerichts Aarau beim Familiengericht Brugg um Übernahme der für die vier Kinder bestehenden Beistandschaften nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB inkl. des aufgehobenen Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäss Art. 310 Abs. 1 ZGB.