1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses durch die verfahrensbeteiligte Mutter und sein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbeiständung werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. 2.1. Der Antrag der verfahrensbeteiligten Mutter auf Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses durch den Beschwerdeführer wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.