Aufgrund der akuten Gefährdungslage der Betroffenen und der Tatsache, dass der telefonische Austausch zwischen der Polizei und der Gerichtspräsidentin am späten Nachmittag kurz vor Büroschluss des Familiengerichts Bremgarten stattfand, war das sofortige Eingreifen mittels mündlich erlassener superprovisorischer Verfügung im vorliegenden Fall gerechtfertigt. Wie die Sendungsverfolgung zeigt, wurde die schriftliche superprovisorische Verfügung sodann am nächsten Arbeitstag, dem 20. September 2024, versandt (vgl. Beschwerdebeilage 5). 4.3. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde daher abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.