den Entzug des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Fremdplatzierung der Betroffenen sofort mündlich anordnete und die Anordnungen durch die Polizei vollzogen wurden (act. 272). Aufgrund der akuten Gefährdungslage der Betroffenen und der Tatsache, dass der telefonische Austausch zwischen der Polizei und der Gerichtspräsidentin am späten Nachmittag kurz vor Büroschluss des Familiengerichts Bremgarten stattfand, war das sofortige Eingreifen mittels mündlich erlassener superprovisorischer Verfügung im vorliegenden Fall gerechtfertigt.