Er bedrohe sie immer wieder mit dem Tod und sage ihr, dass er sie umbringen werde, wenn sie gegenüber der Polizei sage, dass er sie schlage (act. 276). Die Polizei stufte die Aussagen der Betroffenen im telefonischen Austausch mit der Gerichtspräsidentin als glaubhaft ein, weswegen die Gerichtspräsidentin in der Folge -9-