Im vorliegenden Fall bestand aufgrund der Äusserungen der Betroffenen ihrer Schule gegenüber ein Verdacht auf eine erhebliche Kindswohlgefährdung durch häusliche Gewalt. Nachdem sich die Situation weiter zuspitze und die Betroffene am 19. September 2024 ihre Schulsozialarbeiterin um dringende Hilfe bat (act. 270), zog das Familiengericht Bremgarten die Polizei bei, um abzuklären, ob Gefahr in Verzug sei (act. 272). Anlässlich des Hausbesuchs durch eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau ersuchte die Betroffene darum, den Haushalt verlassen zu können und führte aus, sie habe zu Hause Angst und ihr Vater erlaube es ihr nicht, zur Schule zu gehen.