Superprovisorische Pikettentscheide ausserhalb der KESB-Öffnungszeiten können telefonisch (mündlich) erfolgen, sie sind am nächsten Arbeitstag aber zu verschriftlichen und den betroffenen Personen grundsätzlich inkl. einer Einladung zur Anhörung zu eröffnen. Die Kindesschutzbehörde hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche jederzeit innert kürzester Frist kindsgerecht untergebracht werden können (FASSBIND, in: Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutz, Recht und Methodik für Fachleute, Verfahren vor der KESB: Von der Gefährdungsmeldung bis zur Vollstreckung, 3., aktualisierte Auflage 2022, Fn. 72 zu Rz. 229b).