" 1. Es sei festzustellen, dass die Aufhebung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts bis zur Zustellung der schriftlichen superprovisorischen Verfügung gesetzwidrig erfolgte. 2. 2.1. Die Ehefrau des Beschwerdeführers, Frau C._____, wohnhaft […], sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren einen Prozesskostenvorschuss von CHF 3'000.00 zu bezahlen. 2.2. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete sei als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen.