1.3. Nach einem Hausbesuch beim Beschwerdeführer und der Betroffenen am 19. September 2024 durch eine Patrouille des Gewaltschutzes der Kantonspolizei Aargau wurden die Aussagen der Betroffenen von der Polizei als glaubhaft wahrgenommen und wurde eine Platzierung der Betroffenen empfohlen. Die Gerichtspräsidentin des Familiengerichts Bremgarten verfügte in der Folge mündlich eine sofortige notfallmässige verdeckte Fremdplatzierung der Betroffenen. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts wurde den Eltern mündlich durch die Kantonspolizei eröffnet (act. 272 ff.).