1. 1.1. B._____ (nachfolgend: Betroffene), geboren am tt.mm. 2010, ist die Tochter der verheirateten und getrennt lebenden Eltern A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und C._____ (nachfolgend: Mutter). Die Eltern haben noch zwei weitere Kinder […]. In der Vergangenheit kam es in der Familie immer wieder zu Konflikten zwischen den Eltern und in diesem Zusammenhang zu Gewaltausübung durch den Beschwerdeführer. Mit Entscheid des Familiengerichts Bremgarten vom 28. Juni 2024 (KEMN.2023.482/483/ 484) wurde den Eltern gemäss Art. 307 Abs. 3