Gemäss den angefochtenen Wiedererwägungsentscheiden teilte die Staatsanwaltschaft Baden dem Familiengericht als KESB mit Schreiben vom 8. April 2024 mit, dass eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter Entführung (eventualiter versuchter Entziehung Minderjähriger) zum Nachteil von D._____ geführt werde (vgl. Aktenzusammenzug Ziff. III/4.1 sowie E. 3.2 der angefochtenen Wiedererwägungsentscheide). Die Parteien wurden über dieses Schreiben sowie den darauffolgenden Austausch von Verfahrensakten zwischen dem Familiengericht als KESB und den Strafbehörden (vgl. - 12 -