1.2. Das letztmals mit Entscheid vom 11. April 2023 [KEMN.2022.2453] angeordnete begleitete Besuchsrecht, wonach der Kindsvater C._____ an jedem ersten und dritten Samstag im Monat für fünf Stunden besuchen kann, wird bis zu einem anderslautenden Entscheid im summarischen Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen [SF.2024.170] unverändert weitergeführt. […]" Betreffend D._____ erliess das Familiengericht Baden als KESB wiederum gleichentags einen separaten, gleichlautenden Entscheid (KEMN.2023.2143).