1.2. Das letztmals mit Entscheid vom 11. April 2023 [KEMN.2022.2453] angeordnete begleitete Besuchsrecht, wonach der Kindsvater C._____ an jedem ersten und dritten Samstag im Monat für fünf Stunden besuchen kann, wird bis zu einem anderslautenden polnischen Entscheid unverändert weitergeführt. […]" Betreffend D._____ erliess das Familiengericht Baden als KESB gleichentags einen separaten, gleichlautenden Entscheid (KEMN.2023.2143). Die Entscheide konnten dem Vater am 16. Mai 2024 am Schalter des Bezirksgerichts Baden übergeben werden (vgl. act. 26 in KEMN.2023.2142).