2. 2.1. Mit E-Mail vom 24. November 2023 ersuchte der Vater das Familiengericht Baden sinngemäss um Aufhebung des begleiteten Besuchsrechts bzw. beantragte die Anordnung unbegleiteter Besuche mit begleiteten Übergaben (act. 1 in KEMN.2023.2142). 2.2. Am 11. Januar 2024 reichte die Beiständin eine Stellungnahme zum Gesuch des Vaters ein (act. 8 in KEMN.2023.2142). 2.3. Mit Entscheid vom 26. März 2024 (KEMN.2023.2142) erkannte das Familiengericht Baden als KESB: " 1. 1.1. Der Antrag des Kindsvaters auf unbegleitete Besuche mit begleiteten Übergaben wird abgewiesen.