1.4. Mit Zwischenbericht vom 20. Dezember 2022 beantragte die damalige Beiständin unter anderem, der Vater sei berechtigt zu erklären, die Betroffenen jeden ersten und dritten Samstag im Monat unbegleitet zu sehen, wobei die Übergaben über das BBT [Begleitete Besuchstage Aargau] zu regeln seien. Nachdem die Eltern beide eine Stellungnahme eingereicht hatten und durch die zuständige Fachrichterin angehört worden waren, wies das Familiengericht Baden als KESB den Antrag der Beiständin auf Anordnung eines unbegleiteten Besuchsrechts mit Entscheiden vom 11. April 2023 ab (vgl. KEMN.2022.2453/2454). -3-