Aufgrund diverser Mitteilungen der Kantonspolizei Aargau betreffend häusliche Gewalt eröffnete das Familiengericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Betroffenen zwei separate Kindesschutzverfahren (KEMN.2022.1079/1080). Nach Einholung eines Kurzberichts der Berufsbeistandschaft […] und der persönlichen Anhörung der Eltern entzog die zuständige Fachrichterin des Familiengerichts Baden als KESB dem Vater mit Verfügungen vom 20. Oktober 2022 vorsorglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Betroffenen, ordnete ein begleitetes Besuchsrecht an, welches den Vater dazu berechtigte, die Betroffenen an