1.3. Aufgrund diverser Mitteilungen der Kantonspolizei Aargau betreffend häusliche Gewalt eröffnete das Familiengericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Betroffenen zwei separate Kindesschutzverfahren (KEMN.2022.1079/1080).