1.2. Die Mutter begab sich mit den Betroffenen am 23. März 2022 von Polen in die Schweiz, wo sie sich seither befinden. Das Gesuch des Vaters um Rückführung der beiden Kinder nach Polen wies die Kammer für Kindesund Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 25. August 2022 (XKL.2022.1) ab. Die vom Vater dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil vom 23. September 2022 (5A_687/2022) abgewiesen.