Dieser Elternkonflikt und die dahinterstehende Dynamik werden vom Beistand detailliert in seinen Stellungnahmen vom 22. Oktober 2024 (act. 110 ff. in KEMN.2024.464/I) sowie vom 7. November 2025 (act. 8 ff. in KEMN.2025.544) beschrieben. Dabei zeigt sich, dass der Konflikt nicht nur den Themenbereich Gesundheit, sondern diverse weitere Belange wie die Betreuungszeiten, finanzielle Fragen sowie die grundsätzliche gegenseitige Unterstellung von "Boshaftigkeit" beinhaltet. Die Vielzahl an Problemstellungen und Themen erschwert gemäss Einschätzung des Beistands die kontinuierliche Arbeit an der Elternkommunikation (act. 117 in KEMN.2024.464/I).