Diese Unterstützung sei schon seit der Trennung der Eltern im Herbst 2023 notwendig und ein Zuwarten bis zur Entscheidbegründung und Beurteilung durch die obere Instanz sei nicht im Interesse des Betroffenen (Beschwerdeantwort Rz. 12). Die Parteien könnten nach wie vor nicht miteinander kommunizieren. Der Beschwerdeführer dränge sie seit einem Jahr zu einer Scheidung, die Kommunikation laufe einzig über die Mediatorin und der Beschwerdeführer - 10 - habe die Mediation bereits einmal abgebrochen, weil sie nicht auf sämtliche seiner Forderungen eingegangen sei (Stellungnahme vom 11. Juli 2025 Rz. 21).