Rahmen und die Dauer der Therapie, vielmehr seien diese durch die vom Beistand beauftragte Fachperson zu bestimmen (vgl. Beschwerdeantwort Rz. 9 ff.). Der Beistand habe anlässlich der Anhörung vom 22. November 2022 ausgeführt, dass es die SPF [Sozialpädagogische Familienbegleitung] brauche, damit jemand in beiden Elternhäusern Einblick habe, die Unterschiede erkenne und daran arbeiten könne. Diese Unterstützung sei schon seit der Trennung der Eltern im Herbst 2023 notwendig und ein Zuwarten bis zur Entscheidbegründung und Beurteilung durch die obere Instanz sei nicht im Interesse des Betroffenen (Beschwerdeantwort Rz. 12).