Im Kern seien sich die Eltern betreffend medizinische Betreuung und Behandlung nicht einig, im Grundsatz gehe es dabei um das Thema Mandeloperation und psychologische Behandlung (Beschwerde Rz. 15 f.). Zwar seien die einzelnen Massnahmen nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, jedoch könne im Sinne einer Prognose in der Hauptsache festgehalten werden, dass die Vorinstanz der Problematik mit milderen, dem Zweck angemesseneren Mitteln und zudem "weitaus kostengünstigeren Massnahmen" beizukommen habe (vgl. Beschwerde Rz. 17, 31 f. und 36).