Der behandelnde Kinderarzt, die Kindergartenlehrerin sowie die Tagesbetreuung K._____ bescheinigten dem Betroffenen eine unauffällige, stabile und altersgerechte Entwicklung (Beschwerde Rz. 10 ff., 23 ff. sowie 31). Gemäss Kinderarzt zeige der Betroffene keinerlei Anzeichen für eine anhaltende Belastung durch den Trennungskonflikt, der bis auf "nachtrennungsüblichen" Differenzen (hauptsächlich im medizinischen Bereich) überwunden sei (Beschwerde Rz. 14). Im Kern seien sich die Eltern betreffend medizinische Betreuung und Behandlung nicht einig, im Grundsatz gehe es dabei um das Thema Mandeloperation und psychologische Behandlung (Beschwerde Rz. 15 f.).