Eltern hochkonflikthaft sei, sich dies negativ auf den Betroffenen auswirke und sich die Situation seit der Errichtung der Beistandschaft am 30. November 2023 nicht nachhaltig zum Positiven gewendet habe. Für das Familiengericht sei klar, dass beide Elternteile in Bezug auf ihre Elternschaft Unterstützung benötigten. Entsprechend sei in beiden Haushalten eine aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung zu installieren. Weiter benötige der Betroffene aufgrund seiner ausgewiesenen Belastung nunmehr dringend psychologische Begleitung, damit er im Spannungsfeld zwischen den Eltern Unterstützung erfahren und gestärkt werden könne.